Unser Service

Jetzt Tippgeber werden

Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte? Empfehlen Sie uns weiter und sichern Sie sich eine attraktive Provision!




Tippgeberformular

Ihre Vorteile

Einfache und unkomplizierte Abwicklung

Sie geben uns den Tipp, wir kümmern uns um den Rest.

Keine Verpflichtungen

Als Tippgeber gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein.

Attraktive Prämien

Für jeden erfolgreichen Tipp belohnen wir Sie mit einer großzügigen Vergütung.

Transparente und faire Partnerschaft

Wir halten Sie über den Fortschritt auf dem Laufenden und sorgen für eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Jeder kann Tippgeber werden

Ob Privatperson, Freund, Bekannter oder Vereinsmitglied – jede Empfehlung zählt und ist willkommen!

Positive Veränderung bewirken

Helfen Sie Menschen, die passende Immobilie zu finden, oder unterstützen Sie Verkäufer dabei, den richtigen Käufer zu erreichen.

In wenigen Schritten erklärt

1. Immobilie zu verkaufen

Sie erfahren von einem Immobilienverkauf in Ihrem Umfeld.

2. Tippgebervereinbarung

Vereinbaren Sie mit uns eine Tippgebervereinbarung.

3. Bestätigung Ihres Tipps

Wir prüfen Ihren Verkaufs-Tipp und melden uns Umgehend bei Ihnen.

4. Erfolgreicher Verkauf

Bei einem erfolgreichen Immobilienverkauf erhalten Sie nach notariellem Kaufvertragsabschluss Ihre Tippgeberprovision.

  • Wer kann die Prämie erhalten?

    Tippgeber sind all diejenigen Personen, die nicht Ehepartner oder selbst Eigentümer der zu verkaufenden Immobilie sind.

  • Was gilt es zu beachten?

    Um den Anspruch auf eine Tippgeberprovision zu erhalten, gelten folgende Bedingungen:  


    Das Tippgeber-Formular wird ausgefüllt und an uns abgeschickt.


    Ihr Immobilientipp ist uns noch nicht bekannt und wird bisher noch nicht privat oder von einem anderen Makler angeboten.


    Wir haben einen Alleinauftrag vom Eigentümer erhalten.


    Die Vermarktung wurde durch einen notariellen Kaufvertrag erfolgreich abgeschlossen.


    Die Immobilie steht nicht zur Zwangsversteigerung oder geht nicht in die Zwangsversteigerung


    Eine Akquise von Kunden (z.B. Eigentümer als Verkäufer oder Vermieter) ist wettbewerbswidrig, wenn die Akquise durch Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG) oder in aggressiver Weise erfolgt (§§ 4 Nr. 1; 3, 5 UWG). Zu beachten gilt es auch, dass Sie als Laienwerber keine Kaltakquise durch unaufgeforderte bzw. unzulässige Anrufe (§ 7 Abs. 2 UWG) oder Täuschung (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG) betreibt. Informieren Sie den Eigentümer/Verkäufer bitte darüber , dass Sie eine Tippgeber Prämie erhalten.

  • Wie hoch ist die Prämie?

    Verkaufen wir durch Ihren Tipp erfolgreich eine Immobilie, so erhalten Sie 10 % der netto Verkäuferprovision vom Kaufpreis.

  • Warum sollten Sie uns Empfehlen?

    Falls Sie bereits eine Immobilie durch uns erworben oder verkauft haben, sind Sie mit unserer Vorgehensweise bestens vertraut und konnten sich schon von unserer Qualität überzeugen.


    Sollten Sie sich von unserer Arbeit noch keinen persönlichen Eindruck gemacht haben, laden wir Sie herzlich ein, zunächst auf unserer Webseite ein bisschen zu stöbern und darüber hinaus natürlich auch gerne zu einem persönlichen Beratungstermin. 

Tippgeberformular

Share by: